Förderrichtlinien
Die Bürgerstiftung Kerscher fördert besonders das bürgerliche Engagement ausschließlich in der Metropolregion Nürnberg.
Sie möchten einen Förderantrag einreichen? Bitte lesen Sie die nachfolgenden Richtlinien. Ein Förderantrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Förderbereiche und Voraussetzungen für eine Förderung
Laut Satzung kann eine gemeinnützige Mittelverwendung nur in der Metropolregion Nürnberg erfolgen.
Die Zuwendungen der Bürgerstiftung Kerscher sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die Bürgerstiftung Kerscher wird durch den Vorstand und den Beirat geführt, die über die Förderanträge entscheiden.
Grundsätzlich werden Anträge von inländisch steuerbegünstigten Körperschaften und inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts bevorzugt. Einzelfallanträge werden i.d.R. nicht berücksichtigt. Zusätzlich ergeben sich noch folgende bevorzugte Kriterien:
- Zukunftsweisende und nachhaltige Projekte, Vorhaben und Maßnahmen u.a. aus den Bereichen Jugendhilfe, Senioren, Bildung, Gesundheit, Umwelt oder Förderung von Menschen mit Behinderung
- Nachhaltige Förderung und Entwicklung des bürgerlichen Engagements in der Metropolregion Nürnberg
Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Bürgerstiftung Kerscher strebt mit ihren Partnern einen respekt- und vertrauensvollen Umgang an. Vertrauliche Informationen unterliegen ausnahmslos der Verschwiegenheit. Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden die notwendigen personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht! Siehe auch die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Förderantrag
Wir bitten Sie nachfolgenden Musteraufbau in Ihren Förderantrag zu übernehmen:
- Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten der Institution inkl. Ansprechpartner/-in)
- Kurzdarstellung des Projekts (max. 1.000 Zeichen)
- Projektbeschreibung inkl. der Ziele
- Zeitplan (Dauer und voraussichtlicher Abschluss des Projekts, Maßnahme etc.)
- Kostenkalkulation (Gesamtkosten Kalkulation)
- Angaben über bestehende und/oder beantragte Finanzierungen von Dritten
- Gewünschte Fördersumme von der Bürgerstiftung Kerscher
- Freistellungsbescheid
- Satzung
- Rechtsverbindliche Unterschrift
Verwendungsnachweis
Der auf Anforderung zu erstellende Verwendungsnachweis dient der Stiftung u.a. zur Darlegung der zweckentsprechenden Mittelvergabe gegenüber der zuständigen Stiftungsaufsicht und besteht i.d.R. aus:
- Ausstellung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Spendenquittung nach Auszahlung des Zuschusses. Damit bestätigen sie die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses laut Antragstellung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
- Kurzer Sachbericht über die Verwendung des Zuschusses und Erreichung des Zieles.
- Veröffentlichungen in internen und/oder externen Medien, wenn vorhanden.
- Ein zahlungsmäßig aufgestellter Verwendungsnachweis mit entsprechenden Nachweisen und Auflistung weiterer Zuschüsse von Dritten.
Bitte beachten Sie, dass ein unvollständiger Förderantrag ggf. nicht bearbeitet wird!
Einreichung per Post an:
Bürgerstiftung Kerscher
Boxdorfer Straße 2
90765 Fürth